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Richtlinien
 

 

Richtlinien des Wettbewerbes                                                                                                                         
zur Wahl der


Stralsunder
Weinprinzessin Mecklenburg  Vorpommern
gültig ab 2002 aktualisiert August 2014

Konzept und Idee
Wettbewerb zur Weinprinzessin Mecklenburg Vorpommern:
Herr Alois Brands 

Idee einer Weinkönigin: 
bis 2006 Herr Horst-Dieter Pohl
ehem. Apollonienkeller heute
Faszination Stralsund

Danke für die Unterstützung!

Die amtierende

Stralsunder Weinprinzessin Mecklenburg Vorpommern 2015, ist NadineI. 

Organisator & Ansprechpartner:
Alois Brands 

Titel der Wettbewerbsgewinnerin ist: Weinprinzessin Mecklenburg Vorpommern, gefolgt von der Jahreszahl der Krönung.

Eingesetzt wird der Vorname gefolgt von der römischen Nummer I. oder bei schon vorhandenem Namen fortlaufender Nummerierung.

Hauptaustragungsort: Hansestadt Stralsund

Sponsoren in Anlehnung an vergangene Jahre:
• Berufsbildungsverein Tribsees e.V. 
• Stralsunder Brauerei, Alte Brauerei,
 Vergölst Greifswald
• Cosmetic Atelier Bernstein,
• Autohaus Witthaus Stralsund, Brandschutztechnik Sand,
• Sound Projekt Stralsund, ADF Diskothek, BsB Captura,

Unterstützung:
• Ostseezeitung, Stralsunder Pressedienst
• viele andere

Der Berufswettbewerb zur Wahl der Weinprinzessin Mecklenburg Vorpommern:

Vorausscheid Theorie:
Der theoretische und praktische Vorausscheid findet jeweils im Frühjahr statt.
Der Austragungsort wird den angemeldeten Teilnehmerinnen mitgeteilt.

Viertelfinale:
Die 20 besten Auszubildenden (Anzahländerung je nach Start - Teilnahmeanzahl vorbehalten) gewinnen die kostenlose Teilnahme an folgenden Seminaren:
• nationale und internationale Weinkunde (6 Std.)
• Kommunikationstraining (6 Std.)
• Präsentation und Marketing (6 Std.)

Sollten keine 20 Auszubildenden zum Vorauscheid erscheinen bietet der Wettbewerb zum Halbfinale Jungfacharbeitern bis zum 27ten Lebensjagr die Chance in den laufenden Wettbewerb einzusteigen. Die Auszubildenden haben die bisher erreichten Punkte als "Handycap - Bonuns gegenüber den Facharbeiterinnen.

Halbfinale:
Anschließend nehmen die 20 besten Teilnehmerinnen ( siehe oben) an einem theoretischen und praktischen Wettbewerb teil.
Die 10 Besten ( siehe oben) dieses Wettbewerbs gewinnen die kostenlose Teilnahme an folgenden Seminaren:
• Getränkeservice (Wein) am Gast (6 Std.)
• Typberatung (2 Std.)
• Exkursionen in verschiedene Weinanbaugebiete

Finale:
Im Finale werden alle in den Seminaren vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse theoretisch und praktisch abgefordert.
Dieses geschieht u. a. im Rahmen einer großen Galaveranstaltung, welche traditionell, bis auf weiteres, in den Räumen der Stralsunder Brauerei stattfindet.
Die 10 verbliebenen Kandidatinnen verpflichten sich im Falle der Kürung,
die Wahl zur Stralsunder Weinprinzessin Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen.

Wettkampfvoraussetzungen:
• die Teilnehmerinnen sind Auszubildende des 1. oder 2. Ausbildungsjahres beim Vorausscheid, erweitert für Facharbeiterinnenab dem Halbfinale. (s.o.)
• die Teilnehmerinnen sind im gastgewerblichen Bereich oder im Einzelhandel in Mecklenburg- Vorpommern beruflich tätig

• die Teilnehmerinnen haben bis zum Beginn des Vorausscheides das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet,  ab Halbfinale die Facharbeiter das 27. Lebensjahr
Änderungen vorbehalten

Jury:

Für die theoretische und praktische Prüfung wurden vorsorglich folgende Juroren bis 2013 benannt:

Frau Andrea Lehmann / Wismar - Schwerin - NWM
Frau Edeltraut Haase / Rügen - Usedom / OVP
Herr Hans Erich Meier / Kühlungsborn - Rostock – Mecklb.-Seenplatte
Herr Ralph Siegel / Stralsund - Fischland/Darß/Zingst - NV
P               

Herr Wolfgang Kuhlmann 

( Änderungen vorbehalten) 



Arbeit der Jury:
Die Jury wertet die vorgegebenen Tests und Prüfungen sachlich, neutral und wertfrei aus.
Ausschluss vom Wettkampf:
Bei grobem Verstoß und Nichteinhalten der Wettkampfregeln – Abschreiben. Verhindern oder Vernichten anderer Arbeiten.
Verhindern des ungestörten Ablaufs des Wettbewerbes oder ähnlichem, entscheidet allein die Wettkampfleitung über die weitere Verfahrensweise.
Bei einem den Ruf des Wettbewerbs schädigenden Verhalten. Gegen einen Ausschluss vom Wettkampf kann keinerlei Widerspruch eingelegt werden.

Prüfungskommission: Für die Beglaubigung der richtigen Handlungsweise der Jury wird eine neutrale Person bestellt. Jedes Urteil der Jury ist zu akzeptieren.

Wettbewerbskosten:
Die Wettbewerbsgebühr für den theoretischen Vorausscheid beträgt 20,00 €.
Der Betrag ist am Tag des Vorausscheides zu entrichten.
Für den 3. und letzten Teil des Wettbewerbes incl. der Weinfahrt mit Übernachtung und Proben sind nochmals 30,00 € vor Abfahrt zu entrichten.

Reisekosten:
Die Kosten für An- und Abreise zu den Seminaren und späteren Auftritten sind von den Teilenehmerinnen selbst zu tragen.

Prüfungsarbeiten:
Der Wettbewerb erstreckt sich auf praktische und theoretische Prüfungsteile.
Die Aufgabengebiete, das Punkteschema und die Bewertung werden einvernehmlich von der Organisation des Wettbewerbes mit den Prüfern festgelegt.
Für die Teilnahme an den Seminaren werden Punkte vergeben.
Alle während des Wettbewerbs erreichten Punkte bleiben bis zum Finale erhalten und werden mit eingerechnet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sponsoren haben keinerlei Anspruch auf Änderungen der Richtlinien, die Jury oder den Wettbewerbsverlauf.
Der zeitliche Ablauf des Wettbewerbes wird gesondert erstellt und wird den Teilnehmerinnen und der Jury zu Beginn und während des Wettbewerbes bekannt gegeben.
Änderungen behalten sich die Durchführenden jederzeit vor.

Wettbewerbskleidung:
Für die Wettbewerbskleidung gilt die Arbeitsbekleidung der entsendenden Betriebe. Stilvolle und angemessene Bekleidung wird vorausgesetzt.

Arbeitsgeräte:
Die erforderlichen Arbeitsgeräte für die praktische Prüfung sind Kellnerbesteck, eine Handserviette und die Arbeitsmaterialien einer Servicekraft.

Dokumente:
Die Wettkampfteilnehmerinnen haben auf Verlangen einen Personalausweis vorzulegen.

Wettbewerbsnummern:
Alle Teilnehmerinnen erhalten Wettbewerbsnummern, die sie sichtbar auf ihrer Kleidung tragen. Die Startnummer bleibt dem Teilnehmer bis zum Ende des Wettbewerbes erhalten. Die mit der Organisation Beauftragten und die Jury tragen während der gesamten Veranstaltung Namensschilder.

Begleitung:
Die Begleitung der Wettbewerbteilnehmerinnen darf nicht in den Wettkampf eingreifen und während des Wettbewerbs die Wettkampfräume nicht betreten.

Urkunden:
Die 20 besten Teilnehmerinnen erhalten für den Wettbewerb eine Teilnahmebescheinigung.

Vergütung:
Die amtierende Weinprinzessin verpflichtet sich, die verschiedenen Repräsentationsaufgaben im Jahr der Amtszeit durchzuführen.
Sie erhält für mind. 8 dieser Veranstaltungen, je eine Aufwandsentschädigung von mind.100,00 €.

Sollte Sie für Veranstaltungen nicht zur Verfügung stehen, reduziert sich der Anspruch um 100,00 € pro ausgefallene Veranstaltung.

Sie verpflichtet sich für 4 weitere Veranstaltungen, zur Präsentation des Wettbewerbs kostenfrei zur Verfügung zu stehen.
Sie verpflichtet sich zu mind. 2 Fototerminen, wobei sie in jedem Fall von allen Fotos "Abzüge" (CD) erhält.
Für diese Repräsentationsaufgaben verpflichtet sich die gewählte Weinprinzessin zum Tragen eines Kleides oder Kostüms, Krone und Schärpe. Krone und Schärpe stellt der Veranstalter.
Die Veranstalter sind gehalten die entstehenden Kosten für die Auftritte der Prinzessin weitest möglich gering zu halten.
Bei Verhinderung kann auch die Zweit- und Drittplatzierte den Termin wahrnehmen.

Die Teilnehmerinnen erklären sich auomatisch damit einverstanden, dass ihr Name und Bildmaterial im Rahmen des Wettbewerbes und der Dokumentationen desselben,
ohne weitere Ansprüche, vom Veranstalter verwendet werden kann u. darf.

Die Verwendung oder Werbung der Teilnehmerinnen mit dem Namen Weinprinzessin Mecklenburg Vorpommern ist nur vorheriger Genehmigung des Organisators dieses Wettbewerbes gestattet. Dieses gilt auch für Interviews und Vermarktung in Wort und Bild.

Der Organisator behält sich ein Vetorecht diesbezüglich vor. 

Die Organisation verpflichtet sich im Gegenzug zum seriösen Umgang mit Daten und Bildmaterial der Teilnehmerinnen.
Die Teilnehmerinnen verwenden die Bezeichnungen und den Titel des Wettbewerbes nicht zum kommerziellen Vorteil und ohne Genehmigung und Beteiligung des Veranstalters.

Die Teilnehmerinnen haben jeglichem Missbrauch mit dem Namen des Wettbewerbes nach bestem Wissen und Gewissen vorzubeugen.

Sollte der Wettbewerb abgebrochen, unterbrochen, verschoben oder nicht abgeschlossen werden besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Schadensersatz für jegliche direkt oder indirekt Beteiligte.

Mit der Teilnahme erkennen alle Teilnehmerinnen automatisch diese Richtlinien als für sich verbindlich an.

Sollte Aufgrund von mangelnder Teilnahme oder anderer Gründe kein Wettbewerb durchgeführt werden,

so behält sich der Organisator das Recht vor, eine der Hofdamen des vergangenen Jahres zur nachfolgenden Weinprinzessin zu ernennen.

Der Rechtsweg ist in allen Belangen ausgeschlossen.

Stralsunder Weinprinzessin Mecklenburg – Vorpommern
Eine private Initiative zur :
Förderung leistungsbereiter Auszubildenden, Bildungs- u. Seminarkultur, Steigerung des themenbezogenem Fachwissens über Wein, sowie nachhaltiger Verbesserung von Weinkenntnissen, zur Qualitätssteigerung in der Gastronomie unseres Landes.